Österreichischer Komponistenbund
 

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Österreichischer Musikrat

Kompositionspreis der musica viva - Einsendeschluss: 31.03.2010

BMW Kompositionspreis der musica viva
VI. Ausschreibung des BMW Kompositionspreises der musica viva:
a) Werk für Orchester mit live-Elektronik oder
b) Werk für Orchester mit Zuspielung oder
c) Werk für Orchester
Uraufgeführt durch das Symphonieorchester des Bayerischen Rundfunks in Verbindung mit dem Experimentalstudio des SWR


Auf Initiative des Künstlerischen Leiters der musica viva, Prof. Udo Zimmermann, wurde erstmals seit Gründung dieser Konzertreihe zeitgenössischer Musik mit dem Symphonieorchester des Bayerischen Rundfunks in der Spielzeit 1997/98 der BMW Kompositionspreis der musica viva ausgeschrieben. Der Preis wird von der BMW AG gestiftet und ist mit insgesamt Euro 25.000.- dotiert.

1. Teilnahmebedingungen
[1] Teilnahmeberechtigt sind Komponisten jeder Nationalität, die am Tage des Einsendeschlusses der Ausschreibung nicht älter als 40 Jahre sind.
[2] Die eingereichte Komposition darf vorher weder ganz oder in Teilen aufgeführt noch veröffentlicht worden sein.
[3] Die Dauer des Werkes sollte ca. 15 – 20 Minuten betragen. Die Aufführungsdauer ist deutlich auf der ersten Seite der eingesandten Partitur zu vermerken.

2. Orchesterbesetzung und Aufführungsmedien
[1] Die Komposition darf die Instrumentalbesetzung des Symphonieorchesters des Bayerischen Rundfunks nicht überschreiten, d. h. Bläser 4.4.4.5; 6.5.4.1; Pauke (1); Schlagzeug (3); Harfe, Klavier, Celesta; Streicher: 14.12.10.8.6.
Der elektronische Part kann bis zu 10 Lautsprecher erfordern, wobei das Orchester mit nicht mehr als 32 getrennten Kanälen mikrophoniert werden darf.
Mit der Auszeichnung ist im Falle von a) und b) die Einladung verbunden im Rahmen eines mehrwöchigen Arbeitsaufenthalts im EXPERIMENTALSTUDIO des SWR in Freiburg die Live-Elektronik zu konzipieren respektive die Zuspielung aufzuzeichnen.
Zwei Arbeitsphasen stehen zur Auswahl:
5. – 16. Juli oder 22. November – 5. Dezember 2010
Die Kosten des Aufenthalts werden seitens des Experimentalstudios über ein Arbeitsstipendium in Höhe von 500.- Euro getragen.
Nähere Informationen zum technischen Equipment, zur Live-Elektronik und zum Herkulessaal unter www.experimentalstudio.de
[2] Für den Teilnehmer besteht keine Verpflichtung, für die eingereichte Komposition die volle Orchesterbesetzung bzw. das volle technische Equipment in Anspruch zu nehmen.

3. Einsendeunterlagen
Einzureichen sind:
Im Falle von a) ein ausgearbeiteter Teil der Partitur von mindestens 15 Seiten und ein Exposé zur Live-Elektronik
Im Falle von b) eine ausgearbeitete Partitur sowie ein Konzept zur Zuspielung
Im Falle von c) die ausgearbeitete Partitur
[1] Die Partitur ist in klar lesbarer und kopierbarer Reinschrift vorzulegen.
[2] Die Einsendung der Teilnahmedokumente erfolgt anonym. Das heißt: Die Partitur und die übrigen Dokumente dürfen weder mit einer Unterschrift noch mit einem Namen versehen sein. Werktitel zyklischer Art dürfen nicht bekannt gegeben werden. Die Teilnahmedokumente dürfen auch keinerlei andere Hinweise geben, die auf den Einsender schließen lassen könnten.
[3] Den Einsendungen ist ein versiegelter Umschlag beizufügen, der Unterlagen mit folgenden Angaben in Maschinenschrift enthalten muss:
- Name und Vorname, Nationalität, Geburtsdatum, Adresse, Telefon- und ggf. Fax-Nr., ein Lebenslauf und Pass-photo des teilnehmenden Komponisten;
- Eine Erklärung des Teilnehmers, mit der dieser versichert, dass die eingereichte Komposition von ihm selbst geschaffen wurde und entsprechend den Teilnahmebedingungen zuvor weder ganz noch in Teilen aufgeführt und noch nicht veröffentlicht worden ist.
[4] Das Deckblatt der Einsendungen und der versiegelte Umschlag sind zur Identifizierung mit einem eindeutig erkennbaren Zeichen zu versehen. Die Kennzeichnung darf nicht handschriftlich, sondern muss maschinen-schriftlich erfolgen. Sie ist so zu gestalten, dass auf keinen Fall eine Identifizierung des Teilnehmers möglich ist; Ziffer 3 [2] gilt sinngemäß.

4. Einsendeschluss
Die Partitur und der versiegelte Umschlag müssen bis zum
31. März 2010
beim musica viva Büro im Bayerischen Rundfunk eingereicht sein, und zwar mit folgender Adresse versehen:
Bayerischer Rundfunk
musica viva
BMW Kompositionspreis der musica viva
Prof. Udo Zimmermann
Rundfunkplatz 1
80335 München

5. Preisjury
[1] Die Preisjury besteht aus dem Vorsitzenden und sechs Mitgliedern, die vom Vorsitzenden berufen werden.
[2] Der Vorsitzende der Preisjury ist der Künstlerische Leiter der musica viva.
Ferner setzt sich die Preisjury aus dem Leiter des Experimentalstudios des SWR und fünf weiteren Persönlichkeiten des internationalen Musiklebens zusammen.
[3] Die Preisjury kann nur dann eine Entscheidung treffen, wenn mindestens der Vorsitzende und vier der mit-berufenen Mitglieder anwesend sind.
[4] Entscheidungen der Preisjury werden mit qualifizierter Mehrheit gefällt, d.h. mit der Mehrheit von mindes-tens 4 stimmberechtigten Mitgliedern. Sie sind unanfechtbar. Der Rechtsweg gegen Entscheidungen der Preis-jury ist ausgeschlossen.

6. Preisvergabe
[1] Die Preisvergabe erfolgt durch die Preisjury auf Grundlage der eingesandten Unterlagen.
[2] Insgesamt können bis zu drei Hauptpreise vergeben werden. Der 1. Preis kann nur einmal vergeben werden. Die Preisjury kann auch weniger für einzelne Preiskategorien oder gar keinen Preis vergeben, wenn nach deren Begutachtung keine der eingesandten Arbeiten die erwarteten Anforderungen einer herausragenden künstleri-schen Leistung erfüllt.
[3] Der 1. Preis der Ausschreibung beträgt Euro 10.000,-, der 2. Preis Euro 7.500,- und der 3. Preis Euro 5.000,-
[4] Ein Teilnehmer kann zu jeder Zeit auch dann vom Wettbewerb ausgeschlossen werden, wenn sich heraus-stellt, dass ein Plagiat abgeliefert wurde oder das Werk entgegen der Zusicherung bereits ganz oder teilweise aufgeführt worden ist oder andere Ausschreibungsbedingungen nicht erfüllt werden. In diesen Fällen kann auch ein bereits verliehener Preis nachträglich aberkannt und die Rückzahlung des Preisgeldes verlangt wer-den.
[5] Die Tagung der Preisjury findet im April 2010 statt.

7. Bekanntgabe der Preisträger/Uraufführung der prämierten Werke
[1] Die Veranstalter geben die Entscheidung der Preisjury zu gegebener Zeit der Öffentlichkeit bekannt.
[2] Die prämierten Werke der VI. Ausschreibung werden in einem musica viva Konzert der Spielzeit 2010/2011 mit dem Symphonieorchester des Bayerischen Rundfunks uraufgeführt.
[3] Eine Aufführung des prämierten Werkes (als Ganzes oder in Ausschnitten) vor der Uraufführung in der mu-sica viva Konzertreihe ist nicht gestattet.
[4] Das Uraufführungsvorrecht bleibt den Veranstaltern der Ausschreibung für drei Spielzeiten nach der Prämierung erhalten.

8. Orchestermaterial
[1] Der Komponist des prämierten Werkes erhält weder für die Uraufführung im Rahmen der musica viva Konzerte noch für die erste oder die nachfolgenden Rundfunkübertragungen eine Vergütung.
[2] Die Anfertigung der kopierbaren Reinschriftpartitur und des Orchestermaterials obliegt dem Komponisten des prämierten Werkes. Die Materialentschädigung für die Gestellung des Aufführungsmaterials wird der Bayerische Rundfunk mit den Komponisten bzw. dem
Verlag nach den zwischen deutschen Musikverlegern und Rundfunkanstalten üblichen Regeln abrechnen.
[3] Ist der Preisträger an einen Verlag gebunden, muss das vollständige Orchestermaterial bis spätestens 12 Wochen vor dem geplanten Uraufführungstermin im Notenarchiv des Bayerischen Rundfunks vorliegen.
Ist der Preisträger an keinen Verlag gebunden, hat er sich mindestens ein halbes Jahr vor dem geplanten Urauf-führungstermin mit dem Notenarchiv des Bayerischen Rundfunks in Verbindung zu setzen.

9. Rücksendung
[1] Spätestens zwei Monate nach der öffentlichen Bekanntgabe der Preisträger werden die Partituren und Unterlagen der nichtprämierten Werke durch das musica viva Büro an die Einsender zurückgesandt.

10. Veröffentlichung prämierter Werke/Wiederholte Teilnahme
[1] Im Falle einer Herausgabe des prämierten Werkes durch einen Verlag ist hinreichend deutlich zu vermerken, dass dieses Werk mit dem BMW Kompositionspreis der musica viva prämiert und in einem musica viva Konzert von dem Symphonieorchester des Bayerischen Rundfunks uraufgeführt wurde.

11. Geltung und Gerichtsstand
[1] Mit der Einsendung der entsprechenden Unterlagen und der damit erklärten Teilnahme anerkennt der teil-nehmende Komponist zugleich die Ausschreibungsbedingungen.
[2] Es gilt ausschließlich die deutsche Fassung des Ausschreibungstextes. Die Ausschreibung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
[3] Sollte eine der hier genannten Ausschreibungsbedingungen unwirksam sein, so wird hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt.

Nähere Informationen bei:
Bayerischer Rundfunk
musica viva
Rundfunkplatz 1
D-80335 München
Tel.: 00 49-89-59 00-22 32
Fax: 00 49-89-59 00-38 27
E-mail: musicaviva@brnet.de
Internet: www.br-online.de/musicaviva