outstanding artist award Musik 2012
Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur schreibt für das Kalenderjahr 2012 den outstanding artist award Musik aus. Die Ausschreibung erfolgt für die Sparte „Elektronische Musik und Computermusik“. In Anerkennung bisheriger Leistungen und zur unmittelbaren Förderung des weiteren künstlerischen Schaffens wird der Preisträgerin / dem Preisträger eine einmalige Geldzuwendung von € 8.000,- zuerkannt.
Personen, die mit der Musiktradition und der aktuellen musikalischen Entwicklung in Österreich seit Jahren in engem Zusammenhang stehen, können sich mit einem Werk, das innerhalb der letzten fünf Jahre entstanden ist, um den outstanding artist award Musik bewerben.
Unterlagen sind bis 15. März 2012 beim Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, Abteilung V/2, Concordiaplatz 2, 1014 Wien, einzureichen. Weitere Infos und Einreichkriterien
BMUKK – STARTSTIPENDIEN 2012
Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur schreibt für das Jahr 2012 die Startstipendien für den künstlerischen Nachwuchs aus. 35 STARTSTIPENDIEN für den Bereich Musik und darstellende Kunst, jeweils in der Höhe von monatlich € 1.100,- werden auf die Dauer von 6 Monaten vergeben. Einreichfrist ist der 31. März 2012
Weitere Infos: http://www.bmukk.gv.at/kunst/service/ausschreibungen.xml#toc3-id1
Ernst-Krenek-Preis der Stadt Wien
Die Stadt Wien stiftete 1985 anlässlich der 85. Wiederkehr des Geburtstages ihres Ehrenbürgers Ernst Krenek einen Preis für ein Werk von Komponistinnen und Komponisten beziehungsweise Musikschriftstellerinnen und Musikschriftstellern in der Höhe von 8.000 Euro.
Zuerkennung
Der Ernst-Krenek-Preis kann an Komponistinnen und Komponisten beziehungsweise Musikschriftstellerinnen und Musikschriftsteller verliehen werden, die sich persönlich beworben haben, in Wien wohnen oder dieser Stadt besonders nahe stehen.
Die Auszeichnungen werden vom Bürgermeister der Stadt Wien aufgrund der Vorschläge von ehrenamtlichen Fachjurys, deren Sitzungen vertraulich stattfinden, verliehen. Deren Zusammensetzung wird von ihm über Vorschlag des amtsführenden Stadtrates für Kultur genehmigt. Die Entscheidung über die Vergabe erfolgt nach freiem Ermessen und ist unter Ausschluss jedes Rechtsmittels gültig.
Bewerbung
Bewerbungen richten Sie bitte mit einem Lebenslauf und dem Werkverzeichnis sowie jener Arbeit (Komposition, Studie), für die der Preis verliehen werden soll, ab der Ausschreibung vom 1. Dezember 2011 bis 31. März 2012 an die Kulturabteilung der Stadt Wien (MA 7), Referat Musik.
Für die eingereichten Unterlagen wird keine Haftung übernommen. Unterlagen werden nicht retourniert, eine Abholung ist bis vier Wochen nach der Verständigung von der Juryentscheidung jedoch möglich. http://www.wien.gv.at/kultur/abteilung/ehrungen/krenek-preis.html
Ausschreibung der Förderungspreise der Stadt Wien
Die Stadt Wien stiftet bis zu dreizehn Förderungspreise in den Sparten Musik (Komposition), Literatur, Bildende Kunst und Architektur sowie für Wissenschaft und Volksbildung. Sie sind mit je 4.000 Euro dotiert.
Zuerkennung
Die Preise werden als Würdigung für eine bisherige hervorragende Gesamttätigkeit in den genannten Bereichen vergeben. Mit dieser Ehrung können Einzelpersonen und Teams ausgezeichnet werden, deren Arbeits- oder Wohnbereich seit mindestens drei Jahren in Wien ist und die das 40. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Einreichung noch nicht vollendet haben.
Leistungen, die bereits mit einem Förderungspreis ausgezeichnet wurden, sind ausgeschlossen.
Die Auszeichnungen werden vom Bürgermeister der Stadt Wien aufgrund der Vorschläge von ehrenamtlichen Fachjurys, deren Sitzungen vertraulich stattfinden, verliehen. Deren Zusammensetzung wird von ihm alljährlich über Vorschlag des amtsführenden Stadtrates für Kultur genehmigt. Die Entscheidung über die Vergabe der Förderungspreise erfolgt nach freiem Ermessen und ist unter Ausschluss jedes Rechtsmittels gültig.
Bewerbung
Formlose Bewerbungen sind mit einem ausführlichen Lebenslauf und Unterlagen, die die bisherige Tätigkeit in geeigneter Form darstellen, ab dem Ausschreibungszeitpunkt bis 31. März 2012 an das jeweils zuständige Referat Bildende Kunst, Literatur, Musik, Wissenschaft der Kulturabteilung der Stadt Wien (MA 7), zu richten.
Telefonische Auskünfte bei der Kulturabteilung der Stadt Wien unter 4000/84716
outstanding artist award Musik 2012
Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur schreibt für das Kalenderjahr 2012 den outstanding artist award Musik aus. Die Ausschreibung erfolgt für die Sparte „Elektronische Musik und Computermusik“. In Anerkennung bisheriger Leistungen und zur unmittelbaren Förderung des weiteren künstlerischen Schaffens wird der Preisträgerin / dem Preisträger eine einmalige Geldzuwendung von € 8.000,- zuerkannt.
Personen, die mit der Musiktradition und der aktuellen musikalischen Entwicklung in Österreich seit Jahren in engem Zusammenhang stehen, können sich mit einem Werk, das innerhalb der letzten fünf Jahre entstanden ist, um den outstanding artist award Musik bewerben.
Unterlagen sind bis 15. März 2012 beim Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, Abteilung V/2, Concordiaplatz 2, 1014 Wien, einzureichen.
Weitere Infos und Einreichkriterien
BMUKK – STARTSTIPENDIEN 2012
Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur schreibt für das Jahr 2012 die Startstipendien für den künstlerischen Nachwuchs aus. 35 STARTSTIPENDIEN für den Bereich Musik und darstellende Kunst, jeweils in der Höhe von monatlich € 1.100,- werden auf die Dauer von 6 Monaten vergeben. Einreichfrist ist der 31. März 2012
Weitere Infos: http://www.bmukk.gv.at/kunst/service/ausschreibungen.xml#toc3-id1
Ernst-Krenek-Preis der Stadt Wien
Die Stadt Wien stiftete 1985 anlässlich der 85. Wiederkehr des Geburtstages ihres Ehrenbürgers Ernst Krenek einen Preis für ein Werk von Komponistinnen und Komponisten beziehungsweise Musikschriftstellerinnen und Musikschriftstellern in der Höhe von 8.000 Euro.
Zuerkennung
Der Ernst-Krenek-Preis kann an Komponistinnen und Komponisten beziehungsweise Musikschriftstellerinnen und Musikschriftsteller verliehen werden, die sich persönlich beworben haben, in Wien wohnen oder dieser Stadt besonders nahe stehen.
Die Auszeichnungen werden vom Bürgermeister der Stadt Wien aufgrund der Vorschläge von ehrenamtlichen Fachjurys, deren Sitzungen vertraulich stattfinden, verliehen. Deren Zusammensetzung wird von ihm über Vorschlag des amtsführenden Stadtrates für Kultur genehmigt. Die Entscheidung über die Vergabe erfolgt nach freiem Ermessen und ist unter Ausschluss jedes Rechtsmittels gültig.
Bewerbung
Bewerbungen richten Sie bitte mit einem Lebenslauf und dem Werkverzeichnis sowie jener Arbeit (Komposition, Studie), für die der Preis verliehen werden soll, ab der Ausschreibung vom 1. Dezember 2011 bis 31. März 2012 an die Kulturabteilung der Stadt Wien (MA 7), Referat Musik.
Für die eingereichten Unterlagen wird keine Haftung übernommen. Unterlagen werden nicht retourniert, eine Abholung ist bis vier Wochen nach der Verständigung von der Juryentscheidung jedoch möglich.
http://www.wien.gv.at/kultur/abteilung/ehrungen/krenek-preis.html
Ausschreibung der Förderungspreise der Stadt Wien
Die Stadt Wien stiftet bis zu dreizehn Förderungspreise in den Sparten Musik (Komposition), Literatur, Bildende Kunst und Architektur sowie für Wissenschaft und Volksbildung. Sie sind mit je 4.000 Euro dotiert.
Zuerkennung
Die Preise werden als Würdigung für eine bisherige hervorragende Gesamttätigkeit in den genannten Bereichen vergeben. Mit dieser Ehrung können Einzelpersonen und Teams ausgezeichnet werden, deren Arbeits- oder Wohnbereich seit mindestens drei Jahren in Wien ist und die das 40. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Einreichung noch nicht vollendet haben.
Leistungen, die bereits mit einem Förderungspreis ausgezeichnet wurden, sind ausgeschlossen.
Die Auszeichnungen werden vom Bürgermeister der Stadt Wien aufgrund der Vorschläge von ehrenamtlichen Fachjurys, deren Sitzungen vertraulich stattfinden, verliehen. Deren Zusammensetzung wird von ihm alljährlich über Vorschlag des amtsführenden Stadtrates für Kultur genehmigt. Die Entscheidung über die Vergabe der Förderungspreise erfolgt nach freiem Ermessen und ist unter Ausschluss jedes Rechtsmittels gültig.
Bewerbung
Formlose Bewerbungen sind mit einem ausführlichen Lebenslauf und Unterlagen, die die bisherige Tätigkeit in geeigneter Form darstellen, ab dem Ausschreibungszeitpunkt bis 31. März 2012 an das jeweils zuständige Referat Bildende Kunst, Literatur, Musik, Wissenschaft der Kulturabteilung der Stadt Wien (MA 7), zu richten.
Telefonische Auskünfte bei der Kulturabteilung der Stadt Wien unter 4000/84716