COVID-19-Gesundheitskrise: Maßnahmen & Instrumente im Kunst- und Kulturbereich
Maßnahmen für Einzelpersonen
Überbrückungsfinanzierungs-Fonds für selbständige KünstlerInnen (SVS)
- Phase 1: Einmalzahlung in Höhe von 6.000 EUR
- Phase 2 seit 7.10.: Bezugshöhe pro Person auf 10.000 Euro für 10 Monate erhöht
- Für alle Personen, die Kunst/Kultur schaffen, ausüben, vermitteln, lehren und bei der SVS als KünstlerInnen versichert sin (ca. 15.000)
- Abwicklung über Sozialversicherung der Selbständigen (SVS)
- Auszahlung bis dato: rund 42 Millionen Euro
- Volumen: 110 Mio. EUR (Erst-Dotierung: 90 Mio. EUR / Aufstockung um zusätzliche 20 Mio. EUR geplant – gesetzliche Grundlage ist derzeit in Arbeit)
- Durchschnittliche Bearbeitungsdauer rund zwei Wochentage
- Bezugszeitraum wird bis mindestens Ende März 2021 verlängert
Härtefallfonds (WKO)
- Unterstützung zur Abfederung von Einnahmensausfällen selbständiger KünstlerInnen und KulturarbeiterInnen (Kleinstunternehmen, EPUs, neue Selbständige, freie DienstnehmerInnen)
- Muss monatlich angesucht werden
- 1.000 bis 2.500 EUR monatlich (abhängig vom Einnahmenausfall) für max. zwölf Monate
Lockdown-Bonus für freischaffende KünstlerInnen
- Auszahlung: 1.300 Euro pro KünstlerIn
- Für alle betroffenen selbständigen KünstlerInnen gibt es die Möglichkeit einer Lockdown-Kompensation
- Abwicklung über die Überbrückungsfinanzierung für KünstlerInnen bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS)
- Antragsstellung: seit 17. November 2020 möglich
- Dieser Bonus wird zusätzlich zur SVS-Überbrückungsfinanzierung oder dem Härtefallfonds (WKO) ausgezahlt
COVID-19-Fonds des Künstler-Sozialversicherungsfonds (KSVF)
- Einmalzahlung von 3.000 Euro für 2020
- Für KünstlerInnen, die nicht anspruchsberechtigt für Überbrückungsfinanzierung der SVS oder Härtefallfallfonds der WKO sind
- Volumen: 20 Mio. EUR (Erst-Dotierung: 5 Mio. EUR / Aufstockung September 2020 um zusätzliche 5 Mio. EUR) / weitere Aufstockung um zusätzliche 10 Mio. EUR geplant gesetzliche Grundlage ist derzeit in Arbeit)
- Ausschüttung bis dato: Rund 8,2 Mio. EUR mit rund 4.500 positiv erledigten Anträge
- Bezugszeitraum wird bis mindestens Ende März 2021 verlängert
Maßnahmen für für Betriebe und Vereine sowie Weitere Maßnahmen finden Sie unter folgendem Link
Corona Unterstützungsinstrumente Bund 18112020

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